Wohngeld berechnen
Wem steht Wohngeld zu und wie wird es beantragt? In welcher Höhe kann Wohngeld bewilligt werden? Wer ist antragsberechtigt? Alle Antworten auf diese Fragen liefert das Wohngeldgesetz (WoGG), in dem sowohl der Zweck als auch die Berechnungsgrundlagen von Mietzuschüssen festgelegt wurden. Demnach dient das Wohngeld grundsätzlich dazu, Mietern eine angemessene und familiengerechte Form des Wohnens zu ermöglichen. Dabei wird zwischen einem Zuschuss zur Miete und einem Lastenzuschuss unterschieden. Den Lastenzuschuss können Mieter beantragen, die zugleich Eigentümer des bewohnten Mietraumes sind.
Berechnungsgrundlagen
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Zunächst wird die Berechtigung des Antragstellers geprüft. Dieser muss Deutscher oder Ausländer mit einem Aufenthaltstitel sein. Wohngeld ist anderen Sozialleistungen gegenüber nachgeordnet – wer also beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat, erhält kein Wohngeld. Für die Berechnung der Wohngeldhöhe werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- die Zahl der Haushaltsmitglieder
- die Kaltmiete
- das positive Gesamteinkommen aller zum Haushalt zählenden Bewohner.
Allerdings wird Wohngeld nur bis zur Erreichung eines Höchstbetrages gewährt. Dessen Höhe richtet sich nach
- der Zahl der Haushaltsmitglieder
- der Zugehörigkeit der Mietwohnung zu einer gesetzlich festgelegten Mietenstufe.
Die Mietenstufen entsprechen den Durchschnittsmieten am Wohnort. Das heißt, wer besonders teuren Wohnraum bewohnt, erhält deshalb nicht automatisch mehr Wohngeld. Alle ermittelten Werte werden schließlich mithilfe der folgenden Formel erfasst:
1,08 x (M – (a + b x M + c x Y) x Y Euro.
M steht für „Miete“, Y bezeichnet das Einkommen, a, b, c bezeichnen Werte, die sich aus der Berücksichtigung der Haushaltsmitglieder ergeben. Grundlage der Berechnung ist, dass der Antragsteller überhaupt ein eigenes Einkommen hat, das hoch genug ist, um den eigenen Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Wer zu wenig verdient, kann ebenso mit leeren Händen ausgehen wie Höchstverdiener.
Erste Auskunft: Online-Vergleichsrechner
Eine komplizierte Berechnung also, aber kein Grund zur Verzweiflung. Schließlich gibt es noch andere Möglichkeiten, sich schon vor der Antragstellung anzeigen zu lassen, ob das eigene schmale Budget zum Wohngeld berechtigt. So lässt sich beispielsweise ein Online-Vergleichsrechner nutzen, wie er über www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/wohngeldrechner/ bereitgestellt wird. Für die Berechnung sind nur wenige Angaben erforderlich. In die Eingabemaske eingefügt werden
- das Bundesland, in dem Sie wohnen
- der genaue Wohnort
- die monatliche Kaltmiete
- das monatliche Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- die Zahl der Haushaltsmitglieder.
Haben Sie Ihre Daten in den Wohngeldrechner eingegeben, so reicht ein Klick auf den Button „Wohngeld berechnen“ und das Ergebnis wird angezeigt. Sind Sie wohngeldberechtigt, so zeigt Ihnen der Rechner, zu welcher Mietenstufe Ihr Wohnort gehört und in welcher Höhe Sie monatliches Wohngeld erhalten können. Einziger Nachteil: Ist Ihr Einkommen grundsätzlich zu gering, so wird dies vom Wohngeldrechner nicht berücksichtigt, angezeigt wird dann der mögliche Höchstbetrag. Für Geringverdiener, die keine anderen Leistungsansprüche haben, ist er dennoch eine hervorragende erste Auskunftsstelle, die zudem völlig kostenfrei und unverbindlich genutzt werden kann.
Quelle:
www.gesetze-im-internet.de/wogg/BJNR185610008.html#BJNR185610008BJNG000200000






