Kauf eines renovierungsbedürftigen Hauses

von am 4. Mai 2012 in Haus und Garten

Kauf eines renovierungsbedürftigen Hauses

Beim Kauf eines Neubaus oder einer bereits bestehenden Immobilie gibt es drei verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung. Diese Tatsache trifft auch auf ein renovierungsbedürftiges Domizil, denn zur Bezahlung ist es gleichgültig, ob der Hausherr direkt nach dem Kauf einzieht oder sein neues Domizil von Grund auf renoviert werden muss. Wie in früheren Zeiten haben viele Hausbesitzer noch einen Bausparvertrag, mit dem sie Ihre Immobilie finanziert haben.

Selbst nach der Errichtung des neuen Besitzes schließen viele Sicherheitsbewusste einen Bausparvertrag ab in der Voraussicht, dass sie in einigen Jahren genügend Geld für eventuelle Renovierungsarbeiten haben.

Die Lebensversicherung

Wer nicht genügend Kapital hat, sich seinen Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen, schließt eine Lebensversicherung für beide Partner ab, welche beim Kauf einer Immobilie als Sicherheit hinterlegt wird. Zum Zeitpunkt des Hauses sollten die Lebensversicherungen jedoch bereits ungefähr drei Jahre bestehen. Kommen die beiden Lebensversicherungen zur Auszahlung, so wird auf einen Schlag die noch offene Restschuldsumme bezahlt und es ist noch genügend Geld vorhanden, um eine bestimmte Summe für den Zeitpunkt einer Renovierung zu haben.

Der Bausparvertrag

Hier zahlt ein noch recht junger Mensch Monat für Monat Beträge zwischen 50,- und 200,- Euro in einen Bausparvertrag, damit dieser zum Tag X zuteilungsreif wird. Für die gleiche Summe wie die bereits angesparte, kann der Kunde einen Kredit günstig aufnehmen. Bei dieser Finanzierung zahlt der Bauherr etwas länger ab als dies mit der Riester-Rente der Fall ist.

Die Riester-Rente

Hat jemand vor, in ein paar Jahren ein eigenes Domizil zu bauen oder eine Renovierung am erstandenen Haus vorzunehmen, so zahlt er in die Riester-Rente seine normalen Beträge plus bereits monatlich 200,- Euro für die Tilgung seines Darlehens. Auch die von Seiten des Bundes gezahlten Zuschüsse fließen in die Rückzahlung. Am Tage der Fälligkeit der Riester-Rente ist die Immobilie bezahlt, da die Tilgung recht hoch war und praktisch immer mehr gezahlt hat als es der Fall war.







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