Immobilienerbe verkaufen: Darauf sollten Sie achten
Wer erbt, hat mit so einigen Schwierigkeiten zu kämpfen. Der Papierkrieg bleibt nicht aus. Besonders, wenn eine Immobilie in der Erbmasse vorhanden ist und Sie diese verkaufen möchten, sollten Sie auf einige Dinge achten. Wichtig hierbei ist vor allem die Änderung des Besitzers im Grundbuch.
Änderung des Grundbucheintrages
Die Änderung des Eintrages im Grundbuch ist der erste Schritt, wenn Sie Ihr Immobilienerbe veräußern möchten. Denn ist der Besitz dort nicht auf Sie umgeschrieben, haben Sie keine Chance die Immobilie zu verkaufen. Die Umschreibung des Grundbuchs können Sie mit Ihrem Erbschein beantragen. Ist der Antrag einmal ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben, liegt die Bearbeitungszeit etwa zwischen zwei bis vier Wochen. Sobald die Änderung eingetragen ist, bekommen Sie einen Bescheid vom Grundbuchamt. Erst jetzt sind Sie offiziell Immobilienbesitzer und können an den zweiten Schritt – die Bewertung des Objektes denken.
Immobilienbewertung – nicht nur für den Verkauf wichtig
Bei einer geerbten Immobilie ist für Sie eine Bewertung des Objekts nicht nur für den späteren Verkauf, sondern auch für die Höhe der Erbschaftssteuer ausschlaggebend. Sie fragen sich, was die Erbschaftssteuer mit einem Verkauf der Immobilie gemein hat? Die Antwort ist ganz einfach, die Höhe der zu bezahlenden Steuern richtet sich nach der gesamten Summe der Erbmasse. Hierbei wird nicht nur das hinterlassene Barvermögen gezählt, sondern auch der Wert der geerbten Immobilie. Eine Immobilienwertermittlung durchführen lassen, ist deshalb schon im Vorfeld sinnvoll.
Zum einen erfahren Sie dadurch, welchen Wert ihr geerbtes Objekt besitzt und zum anderen erleben Sie nicht im Nachhinein eine böse Überraschung bei der Erbschaftssteuer. Zur Berechnung der Steuer ist es unabdingbar, den ungefähren Wert der Immobilie zu kennen. Wird dieser von ihnen zu niedrig angesetzt und Sie verkaufen später für eine weitaus höhere Summe, so kann eine Nachberechnung der Erbschaftssteuer erfolgen. Für den Verkauf ist das Ergebnis ebenfalls ausschlaggebend. So wissen Sie, welcher Betrag für diesen realistisch ist. Der Wert ist wichtig, egal ob Sie eine private Veräußerung oder einen Verkauf über einen Makler anstreben.
Verkauf von Privat oder über den Makler
Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Veräußern Sie ihr Immobilienerbe über einen Makler, so müssen Sie damit rechen, dass eine Provision zu zahlen ist. Allerdings ist der Aufwand für Sie selbst wesentlich geringer. Professionelle Makler übernehmen je nach Bedarf auch die komplette Abwicklung bis zum Notarvertrag. Beim privaten Veräußern hingegen liegen alle Aufgaben, wie zum Beispiel
- Fotografieren der Immobilie
- Veröffentlichung des Verkaufes in Onlineportalen und Printmedien
- Besichtigungstermine
allein in Ihrer Hand. Allerdings sind die Kosten in diesem Falle geringer. Generell ist der Verkauf der Immobilie an das für die Erbschaft zuständige Finanzamt zu melden.






