Miet-Kaution wieder bekommen
von Johannes
am 12. Januar 2012
in Kautionsversicherung
Anmerkungen: Bei der Zahlung der Mietkaution sollte man eine Quittung oder einen Einzahlungsbeleg erhalten haben. Diesen sollte man unbedingt zur Hand haben, falls man nachweisen muss, dass man eine Kaution beim Einzug geleistet hat.
1
Nachdem die
Wohnung gekündigt ist, sollte der Vermieter von sich aus die Mietkaution auszahlen. Dafür wurden ihm jedoch vom Gesetzgeber 3-6 Monate Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses eingeräumt. Diese Zeit soll dazu dienen, eventuelle Rückstände oder Ausbesserungsmaßnahmen an der Wohnung finanziell abzusichern. Ist alles in Ordnung, muss der Vermieter nach Ablauf der Frist die Kaution ausbezahlen.
2
Der Vermieter ist ebenfalls verpflichtet, die hinterlegte Kaution mit dem gesetzlich bestimmten Mindestzinsatz zu verzinsen. Kommt er dem nicht nach, kann der Mieter dies verlangen.
3
Sollte ein Vermieter die Mietkaution nach Ablauf der Fristen nicht ausgezahlt haben, kann der Mieter dies zunächst anmahnen. Bleibt die Mahnung wirkungslos, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Tags: Business&Finanzen, Geld, Miete, Mietvertrag, Vertragsangelegenheit, Wohnung
Print article