Baukindergeld beantragen – hilfreiche Tipps
von Johannes
am 12. Januar 2012
in Rechtliches
Was man braucht: Computer mit Internetanschluss
Zeitaufwand: 30 bis 45 Minuten
Schwierigkeit: mittel
1
Baukindergeld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt bei Ihrer Einkommensteuer abgezogen. Das Baukindergeld heißt sich 1996 Kinderzulage.
2
Wenn Sie Wohneigentum erwerben oder erstellen, können Sie möglicherweise Baukindergeld beantragen. Die Beträge sind nach Erwerbs- oder Fertigstellungsdatum gestaffelt.
3
Baukindergeld wird für
Kinder unter 18 sowie für Kinder von 18 bis 27 während der Ausbildung gezahlt.
4
Die Kinder müssen im
Haushalt leben, es muss Kindergeldanspruch bestehen und das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
5
Der Antrag wird beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt gestellt. Ein Download des Antrages ist bei http://www.digitalproducts.de/Antrag-auf-Eigenheimzulage.pdf möglich.
6
Der Online-Rechner bei http://www.digitalproducts.de/Eigenheimzulage.php kann Ihnen vorab einen Überblick auf die zu erwartende Höhe des Baukindergeldes verschaffen.
Tags: Baukindergeld, beantragen, Einkommensteuer, Kinder, Kinderzulage, Sonstiges, Steuer, Vergünstigungen, Wohneigentum, Zulagen
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