Nebenwohnsitz abmelden – So klappts

von am 9. Januar 2012 in Ummeldungen

Nebenwohnsitz abmelden – So klappts
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Möchte man einen Nebenwohnsitz abmelden, sollte man dies immer so schnell wie möglich erledigen. Erfolgt die Abmeldung eventuell zu spät und wird bemerkt, kann es zu einem Protokoll und sogar zu einem Bußgeld kommen.
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Die Abmeldung kann direkt beim zuständigen Einwohnermeldeamt des Zweitwohnsitzes vorgenommen werden. Man erhält dort zudem das nötige Formular, welches unbedingt zur Abmeldung benötigt wird. Ebenfalls muss der aktuelle Personalausweis mitgebracht werden.
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Sind alle Formalitäten zum Schluss erledigt und wurden die Dokumente unterzeichnet, ist der Nebenwohnsitz nun offiziell abgemeldet.
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An den Schaltern des Einwohnermeldeamtes herrscht oft ein reger Besuch. Um den langen Wartezeiten zu entgehen, kann die Abmeldung auch schriftlich erfolgen. In dem Schreiben muss die neue Adresse, die alte Adresse, das genaue Umzugsdatum und der vollständige Name angegeben werden. Am Ende des Schreibens wird noch eine Unterschrift gesetzt. Zur eigenen Bestätigung kann das Dokument per Einschreiben versendet werden.
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Auch bieten die Einwohnermeldeämter das nötige Formular für die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes online im Internet an. Das Formular kann so einfach ausgedruckt, ausgefüllt und weggeschickt werden. Auch kann es wieder in den Computer eingescannt und per E-Mail an das Amt versendet werden. Auf der Webseite http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/buergbuero/wohnsitz/114032/wohnsitz_formulare.html#Anmeldung findet man beispielsweise das nötige Formular für die Stadt München.






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