Ruhestörung – Was kann man tun

von am 3. Januar 2012 in Rechtliches

Ruhestörung – Was kann man tun
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Besonders in Mehrfamilienhäusern ist Lärm aus der Nachbarschaft die Störquelle Nummer eins. Aber auch Baulärm oder Kindergeschrei können beeinträchtigend sein.
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Wer mit Lauten Nachbarn zu kämpfen hat, sollte das offene Gespräch mit diesen suchen. Am besten man vereinbart dazu einen Termin.
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In Ruhe sollte dann über das Verhalten und die Ärgernisse beider Seiten gesprochen werden. Keine Seite wird ihre Ansprüche voll durchsetzten können.
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Aus diesem Grund muss nach Kompromissen gesucht werden. Wer kann wie viel ertragen. Wer kann sich wie ruhiger verhalten?
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Sollte das Gespräch erfolglos bleiben, sollte ein freundlicher Brief an den Nachbarn verfasst werden, in welchem noch eine mal die Bitte um Ruhe geäußert wird.
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Wird auch dieser ignoriert, sollten alle Störungsvorkommnisse dokumentiert werden. Des Weiteren muss der Vermieter oder auch der Hausverwalter eingeschalten werden.
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In akuten Fällen steht auch immer die Polizei zur Seite. Allerdings sollte man den Nachbarn ankündigen, bevor man die 110 wählt.
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Auch eine Anzeige kann in ganz schlimmen Fällen helfen. Oft reicht es aber auch schon anzudrohen, dass Anzeige erhoben werden soll, um den Unruhestifter in seine Grenzen zu weisen.






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