Wohnung richtig kündigen – So gehts
von Johannes
am 20. Dezember 2011
in Rechtliches
Schwierigkeit: leicht
Anmerkungen: Die
Kündigung einer
Wohnung muss immer schriftlich erfolgen und das Dokument eigenhändig unterschrieben sein, sonst ist es nicht rechtswirksam.
1
Die Kündigung muss zunächst schriftlich aufgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, die Kündigungsfrist, welche sich aus dem Mietvertrag ergibt, einzuhalten. Andernfalls ist die Kündigung nicht wirksam.
2
Idealerweise setzt man die Kündigung mit etwas zeitlichem Spielraum auf (2-4 Wochen), falls etwas Ungeplantes dazwischen kommt. Je früher, desto besser.
3
Nachdem die Kündigung unterschrieben ist, muss sie nun per Post dem Vermieter zugänglich gemacht werden. Idealerweise wählt man dafür die Versendungsart des Einschreibens. So kann man als Versender sicherstellen, dass das Schreiben den Adressaten auch tatsächlich erreicht (Beweispflicht).
4
Der Vermieter wird nun die eingegangene Kündigung schriftlich bestätigen. Sollte dies nicht passieren, ist es ratsam, telefonisch nachzufragen, ob die Kündigung ordnungsgemäß angekommen ist und nochmals eine schriftliche Bestätigung anzufordern.
5
Hat der Vermieter die Kündigung schriftlich bestätigt, ist diese zu dem vereinbarten Termin rechtsgültig.
Tags: Business&Finanzen, Mietwohnung, Vertragsangelegenheiten, Vertragsauflösung, Wohnungskündigung
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